Oberg

bekanntmachung-150x150 Im Flurbereinigungsverfahren Oberg wird die Ausführung des Flurbereinigungsplans mit Wirkung vom 01.11.2010 angeordnet.

Mit diesem Zeitpunkt tritt der im Zusammenlegungsplan Oberg vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens am 22.12.2008 in einem Anhörungstermin bekannt gegeben. Die gegen den Flurbereinigungsplan eingelegten Widersprüche wurden im Rahmen der bestandskräftigen Nachträge abgearbeitet. Der Plan ist somit unanfechtbar.

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