Ausführungsanordnung
Im Flurbereinigungsverfahren Lehre wird die Ausführung des Flurbereinigungsplans mit Wirkung vom 01.06.2010 angeordnet.
Mit diesem Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan Lehre vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.
Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens am 14.12.2006 in einem Anhörungstermin bekannt gegeben. Die gegen den Flurbereinigungsplan eingelegten Widersprüche wurden im Rahmen des bestandskräftigen Nachtrag I und II abgearbeitet. Der Plan ist somit unanfechtbar.
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