Wege- und Gewässerplan in Gadenstedt

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p41_gadenstedt Im Januar 2009 kam das grüne Licht für die Umsetzung der Maßnahmen des Planes nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan).

Der Ausbau kann somit in diesem Jahr erfolgen.

Der Wege- und Gewässerplan umfasst 17 Wegebaumaßnahmen und 20 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Das vorhandene Wegenetz wird den heutigen Anforderungen an die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke nicht mehr gerecht. Gründe sind die technische Entwicklung, die geänderten Abfuhrbedingungen und der Strukturwandel in der Landwirtschaft.

Diese neuen Bedingungen haben zur Erhöhung der Achslasten und Spurweiten bei den landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Maschinen geführt. Soweit Spurbahnen vorhanden sind, ist die Weite der Spuren für die heutigen Fahrzeuge zu klein.
Der Ausbau der Wege ist überwiegend in vorhandener Trasse vorgesehen.

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