Ausführungsanordnung in Weyhausen
Seit dem 01.01.2009 ist für das Flurbereinigungsverfahren Weyhausen die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet worden.
Mit diesem Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene Rechtszustand an Stelle des bisherigen.
Am 17.12.2007 wurde im Rahmen eines Anhörungstermin der Flurbereinigungsplan den Beteiligten bekannt gegeben. Gegen den Flurbereinigungsplan und die folgenden Nachträge wurden keine Widersprüche eingelegt, so dass dieser rechtskräftig und unanfechtbar ist.
Im Flurbereinigungsverfahren Eddesse wurden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.
Der Anhörungstermin hat am 16.04.2010 im Amt für Landentwicklung stattgefunden. In diesem Termin und im Rahmen der Auslegung hat kein Teilnehmer Einwendungen erhoben.
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